Persönliche Beratung?

Steuerberatung, Lohn- und Finanzbuchhaltung – alles aus einer Hand.

 

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F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Welche Angaben müssen auf einer Rechnung an den Unternehmer enthalten sein, damit die Vorsteuer abzugsfähig ist?
Für Kleinbetragsrechnungen (bis 250 € Brutto) gilt:
– vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers 
– Ausstellungsdatum der Rechnung
– Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände und die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
– das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag
– der angewendete Steuersatz
– Hinweise auf eine evt. Steuerbefreiung
Für Rechnungen über 250 € Brutto sind folgende Angaben ebenfalls verpflichtend:
– vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
– Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmers
– fortlaufende Rechnungsnummer
– Liefer- oder Leistungszeitpunkt
– das Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt
–  Hinweis auf eine im Voraus vereinbarte Entgeltminderung
Welche Unterlagen werden zur Erstellung der Lohnabrechnungen für meine Arbeitnehmer benötigt?
Vom Unternehmer:
– Betriebs- und Steuernummer
– zuständige Berufsgenossenschaft und die Mitgliedsnummer
– Bankverbindung des Unternehmers um den Zahlungsverkehr einzurichten
– vollständige Adressdaten und um was für einen Betrieb / Gewerbe es sich handelt
– Arbeitsverträge der abzurechnenden Arbeitnehmer
– evt. Stundenaufstellungen oder Informationen über Sonderzahlungen
Vom Arbeitnehmer:
– Name, Anschrift, Geburtsdatum
– Sozialversicherungsnummer
– Steuer-Identifikationsnummer
– zuständige Krankenkasse
– Informationen über mögliche Kinder
– Bankverbindung
– Verträge über Vermögenswirksame Leistungen oder betriebliche Altersvorsorge
Sprechen Sie uns an, wir lassen Ihnen einen entsprechenden Fragebogen für Ihre Arbeitnehmer zukommen.
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Unterlagen Buchhaltung digital oder in Papier?

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Welche Unterlagen benötige ich als Arbeitnehmer für die Steuererklärung?
– Lohnsteuerbescheinigung
– Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld)
– Belege zu den angefallenen Werbungskosten (z. B. Arbeitskleidung, Fachbücher, Bewerbungskosten, andere Arbeitsmittel, Fortbildungskosten)
– Belege zu Versicherungen (z. B. Haftpflicht, Unfall, zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungen, Altersvorsorge)
– Belege zu Spenden und Haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen
– Belege zu Krankheitskosten (z. B. Zuzahlungen zu Medikamenten oder Behandlungen, Brille, Hörgerät)
Wann muss die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden?
Die Frist zur Erstellung der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich der 31.07. des Folgejahres. Für 2020 wurde diese Frist auf den 31.10.2021 verlängert.
Für Steuerpflichtige die Ihre Erklärung mit Hilfe eines Steuerberaters erstellen ist die Frist grundsätzlich der 28.02. des zweiten Folgejahres, auch diese Frist wurde aktuell verlängert und zwar auf den 31.05.2022.